Ferienwohnung Halstenbek
vor den Toren Hamburgs
Hier finden Sie aktuelle Corona-bedingte Bestimmungen für Beherbungsbetriebe in Schleswig-Holstein mit Stand v. 8.3.2021.
Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Maßgeblich sind immer die aktuellen Inhalte auf der offiziellen Seite der Landesregierung: www.schleswig-holstein.de
Hinweise für Einreisende (nach Schleswig-Holstein) aus dem In- und Ausland finden Sie hier
In dem Erlass vom 8.3.2021 heißt es für Beherbungsbetriebe:
.... eine Beherbergung erfolgt nur, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu:
beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgt.