Hier finden Sie aktuelle Corona-bedingte Bestimmungen für Beherbungsbetriebe in Schleswig-Holstein mit Stand v. 2.11.2020. Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Maßgeblich sind immer die aktuellen Inhalte auf der offiziellen Seite der Landesregierung: www.schleswig-holstein.de
Hinweise für Einreisende (nach Schleswig-Holstein) aus dem In- und Ausland finden Sie hier
In dem Erlass vom 1.11.2020 heißt es für Beherbungsbetriebe:
.... eine Beherbergung erfolgt nur, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu
beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgt.
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